Hi Daomei, zu deiner Information zitiere ich mich hier mal selbst.
OP-Kämpfe, Post Nr. 52
Und zur sonstigen Information:
Die Gesetzeslage bedarf wohl noch weiterer Klärung, aber laut einigen Gerichtsurteilen (ich habe bisher nur im deutschen Raum recherchiert) ist es völlig unstrittig, dass Forenbetreibern und sonstigen Betreibern virtueller sozialer Plattformen ein virtuelles Hausrecht zusteht.
Das heißt, sie können/dürfen User/Kunden/Spieler von ihrer virtuellen Plattform verweisen bzw. den künftigen Zugang zur virtuellen Plattform sperren, wenn nach Ansicht der Betreiber oder deren Vertretern von Usern/Kunden/Spielern eine unangemessene Störung des normalen Betriebsablaufes und somit ein geschäftsschädigendes Verhalten ausgeht. Wie es vermutlich jeder Clubbesitzer tun darf, wenn einige seiner Gäste anderen Gästen den Zugang zu den Clubeinrichtungen blockieren oder sich sonst unangemessen aggressiv benehmen.
OP-Kämpfe, Post Nr. 52
Und zur sonstigen Information:
Die Gesetzeslage bedarf wohl noch weiterer Klärung, aber laut einigen Gerichtsurteilen (ich habe bisher nur im deutschen Raum recherchiert) ist es völlig unstrittig, dass Forenbetreibern und sonstigen Betreibern virtueller sozialer Plattformen ein virtuelles Hausrecht zusteht.
Das heißt, sie können/dürfen User/Kunden/Spieler von ihrer virtuellen Plattform verweisen bzw. den künftigen Zugang zur virtuellen Plattform sperren, wenn nach Ansicht der Betreiber oder deren Vertretern von Usern/Kunden/Spielern eine unangemessene Störung des normalen Betriebsablaufes und somit ein geschäftsschädigendes Verhalten ausgeht. Wie es vermutlich jeder Clubbesitzer tun darf, wenn einige seiner Gäste anderen Gästen den Zugang zu den Clubeinrichtungen blockieren oder sich sonst unangemessen aggressiv benehmen.