Ein paar Worte zur rechtlichen Seite:
Das Recht auf freie Meinungs-Äußerung (Artikel 10 der EU-Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten http://conventions.coe.int/ ) bezieht sich auf behördlich-staatliche Eingriffe. Die Ausübung dieser Freiheiten ist zudem lt. Punkt 2 mit Pflichten und Verantwortung verbunden, sie kann daher gesetzlich vorgesehenen, in einer demokratischen Gesellschaft notwendigen Bedingungen und Einschränkungen unterworfen werden. Darunter beispielsweise Schutz der Rechte anderer (Beleidigung, üble Nachrede, etc.), der Gesundheit oder der Moral (Jugendschutz), Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen, etc.
Wer einen Account in Ryzom besitzt, hat für dessen Erstellung bereits freiwillig den Nutzungsbedingungen zugestimmt ( http://www.ryzom.de/de/mmorpg-rpg-mmo-policies.html ). Für alle Ryzom-Dienste von (heute) Winchgate bestehen dabei Verhaltensregeln, und auch eine explizite Regelung, den Instruktionen des authorisierten Personals Folge zu leisten (und dieses sowie Spieler nicht zu diffamieren). Der Betreiber hat das Recht, User von seinen Diensten auszuschließen und Accounts zu kündigen, die gegen diese freiwillige Abmachung verstoßen.
Ich wüßte übrigens nicht, warum dieses Forum der deutschen Rechtsspechung unterliegt; es sollte viel eher die französische sein. Sicherlich ist Deutschland eine bedeutende Nation, keine Frage. Aber nicht immer die einzig relevante. Was man ja fast glauben könnte, wenn man sieht, wie häufig man im Internet in Foren aller Nationen ausgerechnet auf die deutsche Gesetzgebung hingewiesen wird. Dabei wurden gerade in Deutschland schon mehrfach Präzedenzfälle in Bezug auf das "virtuelle Hausrecht" geschaffen z.B. vom Landgericht München I (25.10.2006)...
Das Recht auf freie Meinungs-Äußerung (Artikel 10 der EU-Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten http://conventions.coe.int/ ) bezieht sich auf behördlich-staatliche Eingriffe. Die Ausübung dieser Freiheiten ist zudem lt. Punkt 2 mit Pflichten und Verantwortung verbunden, sie kann daher gesetzlich vorgesehenen, in einer demokratischen Gesellschaft notwendigen Bedingungen und Einschränkungen unterworfen werden. Darunter beispielsweise Schutz der Rechte anderer (Beleidigung, üble Nachrede, etc.), der Gesundheit oder der Moral (Jugendschutz), Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen, etc.
Wer einen Account in Ryzom besitzt, hat für dessen Erstellung bereits freiwillig den Nutzungsbedingungen zugestimmt ( http://www.ryzom.de/de/mmorpg-rpg-mmo-policies.html ). Für alle Ryzom-Dienste von (heute) Winchgate bestehen dabei Verhaltensregeln, und auch eine explizite Regelung, den Instruktionen des authorisierten Personals Folge zu leisten (und dieses sowie Spieler nicht zu diffamieren). Der Betreiber hat das Recht, User von seinen Diensten auszuschließen und Accounts zu kündigen, die gegen diese freiwillige Abmachung verstoßen.
Ich wüßte übrigens nicht, warum dieses Forum der deutschen Rechtsspechung unterliegt; es sollte viel eher die französische sein. Sicherlich ist Deutschland eine bedeutende Nation, keine Frage. Aber nicht immer die einzig relevante. Was man ja fast glauben könnte, wenn man sieht, wie häufig man im Internet in Foren aller Nationen ausgerechnet auf die deutsche Gesetzgebung hingewiesen wird. Dabei wurden gerade in Deutschland schon mehrfach Präzedenzfälle in Bezug auf das "virtuelle Hausrecht" geschaffen z.B. vom Landgericht München I (25.10.2006)...
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