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[OLD VERSION] RYZOM VERHALTENSKODEX (11.2020)

IV. Unangemessene Werbung

IV.1. Gold verkaufen (Spielwährung)

Goldverkäufer haben nichts mit dem Spiel und dessen Umgebung/Inhalten zu tun. Daher sind diese strengstens verboten. Der schuldige Spieler wird mit einem sofortigen, permanenten Spielverbot (Bann) und einer ebenfalls sofortigen, erzwungenen Spielunterbrechung (Kick) bestraft.


IV.2. Werbung für ein Produkt oder eine Website, die nichts mit Ryzom zu tun haben (Leichter/Schwerer Straftatbestand: je nach Art der Werbung wird das Kundendienstteam alle Fälle einzeln prüfen.)

Werbung für Websites, die nichts mit Ryzom und dessen Inhalten zu tun haben, ist verboten. Der schuldige Spieler wird sofort stumm geschaltet und entsprechend bestraft.
Der Kundendienst prüft jeden Verstoß und entscheidet über die Bestrafung, je nach Art der veröffentlichten Werbung.
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