#1 Added by Wasari 1 decade ago
3. Die Stadtämter 3.1 Die Stadtämter werden vom Bürgermeister und seinem Stellvertreter geschaffen. Es müssen stets mindestens drei Ämter zur Verfügung stehen. 3.2 Die Stadtämter werden öffentlich ausgeschrieben. Bürger der Föderation, Mitglieder von Bürgerschaftsgilden und gebürtige Tryker können per Aushang oder spontan am Wahltag, der vom Bürgermeister festgesetzt wird, für ein spezifisches Amt kandidieren und auch wählen. Es ist einem Bewerber erlaubt, für mehrere Ämter zu kandidieren und auch gewählt zu werden. Ein Stadtamt besteht für zwei Jahre Jenas, danach muss es erneut ausgeschrieben werden. 3.3 Wer ein Stadtamt innehat wird automatisch auch Stadtrat.
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#2 Added by Shasu 1 decade ago
#3 Added by Seternulon 1 decade ago
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